Aktuelle Versicherungsthemen – KW 32

Diese Woche: TK-Chef fordert die Bürgerversicherung. Techniker Krankenkasse mit Mallorca-Gesundheits-Police. Hebammen und Krankenkassen einigen sich vorläufig.

Techniker Krankenkasse Chef – Jens Baas – fordert die Bürgerversicherung

Wie der Versicherungsbote berichtet, fordert der Funktionär der TK eine einheitlich organisierte Bürgerversicherung ohne die Aufspaltung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Dabei plädiert Baas für einen langsamen Übergang vom jetzigen System zum neuen. Die privaten Versicherer würden somit keine neuen Mitglieder in das jetzige System aufnehmen dürfen. Der Wechsel von privat organisierter zur gesetzlichen Krankenversicherung würde vielfach erleichtert werden und es bliebe den Mitgliedern selbst überlassen, ob sie wechseln oder nicht. Für jedes Mitglied der privaten Krankenversicherung, das zur gesetzlichen wechselt, würden die privaten Versicherer eine jährliche Zahlung aus den Alterungsrücklagen vornehmen. Somit würde das Kapital zwar bei den privaten bleiben, diese somit nicht enteignet werden, die älteren Versicherte jedoch bei den gesetzlichen zusätzlich gestärkt werden.

Wichtig ist laut Baas ein Systemwechsel, da vermehrt Problematiken entstehen, die sich mit dem derzeitigen System nicht beheben lassen. So beispielsweise das Problem, dass Ärzte sich verstärkt zu Privatpatienten wenden, da das gesetzliche Budget aufgebraucht ist. Dazu hat der Gesetzgeber einen hohen Finanzbedarf für die Beihilfetarife der vielen Beamten, die mit steigendem Alter natürlich immer teurer werden.

Ein Ende der privaten Krankenversicherer sieht Baas nicht zwangläufig. Viele kleine Versicherer haben eh schon GKV-ähnliche Systeme. Auch wenn die Bürgerversicherung an Finanzkraft gewinnen würde, wären dennoch nicht alle Teilbereiche vollfinanziert. Die Grundversorgung soll gestärkt und der Rest über Krankenzusatzversicherung, Pflegeversicherung usw. finanziert werden. Somit hätten die privaten Versicherer immer noch ein weites Betätigungsfeld und würden lediglich aus der Vollversicherung in einen gemeinsamen Markt übergehen – was schon innerhalb der PKV regelmäßig diskutiert wird.

TK mit Mallorca-Gesundheits-Police

Die Techniker Krankenkasse erweitert ihr Angebot und ist jetzt mit vielen Kooperationen auf Mallorca vertreten. Das 17. Bundesland wird somit noch deutscher. Auf der gesamten Insel können TK-Versicherte 4 Krankenhäuser und 40 Arztpraxen bei plötzlichen Erkrankungen und Unfällen konsultieren. „Damit sind Palma de Mallorca und die Strandregionen von der Bucht von Alcúdia, über Cala Ratjada, Cala Millor bis nach Andratx im Westen abgedeckt“, so die TK-Beauftragte für Mallorca.

Dabei wird die Bürokratie weit abgesenkt, denn TK Versicherte können alle Leistungen ohne Probleme über ihre Gesundheitskarte abrechnen.

Damit hat die TK mittlerweile mehr als 100 Verträge mit Krankenhäusern auf dem spanischen Festland, den Balearen und den Kanaren, in Dänemark, Italien, Österreich, Polen, Schweden und Portugal mit ärztlicher Notfallbehandlung, einem 24-Stunden-Service, deutsch sprechendem Personal und auch Möglichkeiten zur stationäre Behandlung im Krankenhaus vor Ort.

Dennoch sollten deutsche Urlauber eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Denn die wichtigste Leistung – der Rücktransport nach Deutschland – dürfen die gesetzlichen Krankenversicherungen noch immer nicht anbieten.

Hebammen – neue Hoffnung durch vorläufige Einigung

Der lange Streit über die Haftpflichtversicherung für Hebammen wurde vorerst durch einen Kompromiss beigelegt. So erhalten die Hebammen, die schon seit 1. Juli die höhere Berufshaftpflicht zahlen müssen, einen Ausgleich.

Derzeit zahlen die Hebammen für ihre Haftpflichtversicherung einen seit Juli um 20% erhöhten Jahresbeitrag von 5091 EUR. Ein schneller Ausgleich und eine Einigung mit den Krankenkassen waren somit alternativlos, da vor allem freiberuflich organisierte Hebammen die hohe Prämie nicht mehr zahlen konnten und somit aus dem Beruf gedrängt wurden.

Der Deutsche Hebammenverband e.V. als Spitzenverband war somit zum Einlenken gezwungen, da sich die Lage der tätigen Hebammen drastisch verschärfte. Der im Mai abgelehnte Vorschlag der Krankenkassen wurde angenommen. Das ursprüngliche Angebot wurde dennoch modifiziert und die Vergütung der Beleghebammen nach oben korrigiert, zusätzlich erhöht sich die die gesamte Vergütung um einen Zuschlag. Im Juli 2015 wird der Kompromiss von einem Sicherstellungszuschlag abgelöst, der aber noch verhandelt werden muss.

„Wir fordern jedoch weiterhin eine strukturelle Lösung der Haftpflichtproblematik. Die Zuschläge helfen nur kurzfristig. Wir brauchen aber eine Lösung, um die Versorgung mit Hebammenhilfe auch langfristig zu sichern und Frauen die im Sozialgesetzbuch garantierte Wahlfreiheit des Geburtsortes zu ermöglichen“, so die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes.

Katharina Jeschke, Präsidiumsmitglied des DHV: „Wir wollen bei den kommenden Verhandlungen zum Sicherstellungszuschlag deutliche Verbesserungen bei der Vergütung aller Hebammengruppen erreichen. Das ist unser Anliegen und dafür werden wir uns weiter einsetzen. Denn es geht um alle Hebammen“.