Aktuelle Versicherungsthemen – KW 27

Diese Woche: – Satzungsänderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. – Unfälle während einer Betriebsveranstaltung. – Änderungen ab 1. Juli 2014.

Satzungsänderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung können nicht selbstständig ihre Satzungen ändern. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat das erneut in einem Urteil festgestellt.

Vorausgegangen war ein Streit, ob eine künstliche Befruchtung auch für unverheiratete Paare erstattet werde. Dies ist vom Gesetzgeber nicht gewollt, da eine nicht-eheliche Partnerschaft laut Bundesregierung nicht auf Langfristigkeit ausgelegt sei.

Ein ähnliches Urteil zur Satzänderung betraf Anfang des Jahres eine Krankenversicherung, die ihren Versicherten einen Zuschuss zu Brillen und Kontaktlinsen – ähnlichen einer Zusatzversicherung für Brillen und Sehhilfen – in Aussicht stellte. Diese Satzungsänderung ist wegen Wettbewerbsverzerrung rechtswidrig.

Vorsicht bei Unfällen während einer Betriebsveranstaltung

Ob ein Unfall während einer betrieblichen Sportveranstaltung als Arbeitsunfall gilt oder in den Privatbereich fällt, musste das Sozialgericht in Koblenz entscheiden.

Ein Spieler war umgeknickt und hatte sich Verletzungen zugezogen. Die gesetzliche Unfallversicherung war nicht der Meinung, dass es sich um einen Arbeitsunfall handele, wogegen der Betroffene vor Gericht zog.

Der Argumentation des Trägers der Unfallversicherung wurde vom Gericht entsprochen: Der Unfall war nicht im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit passiert, sondern im Rahmen der Freizeitgestaltung. Auch war der gesellige Charakter nicht erkennbar, da es sich um einen sportlichen Wettbewerb handelte. Auch ist die alljährliche Periode nicht ausschlaggebend genug, um die Veranstaltung als Betriebssport gelten zu lassen.

Neben dem Besitz der wichtigen privaten Unfallversicherung sollte daher auch klar sein, welchen Charakter die betriebliche Veranstaltung überhaupt hat.

Was sich zum 1. Juli 2014 ändert

Die Roaminggebühren für Handyverbindungen im und ins Ausland sinken erneut.

Mehr Rente: in den alten Bundesländern 1,67 % und in den neuen Bundesländern 2,53 % mehr. Die abschlagsfreie Rente mit 63 ist jetzt möglich. Erziehungsleistungen für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden jetzt mir Rentenpunkten belohnt.

Erwerbsminderungsrente steigft durchschnittlich um 40 EUR.

Für Reha-Patienten haben die gesetzlichen Krankenkassen ein höheres Budget frei bekommen.

Warnwesten sind jetzt Pflicht (im Fahrraum, nicht im Kofferraum aufbewahren!).

Privatinsolvenz wird erleichtert: Nur noch 3 Jahre, wenn 35 % der Forderung getilgt werden und Verfahrenskosten selbst bezahlt werden können. Auch gelten jetzt besondere Rechte – so kann bspw. nicht die Wohnung im Rahmen einer Genossenschaft beschlagnahmt werden.