Aktuelle Versicherungsthemen – KW 24

Diese Woche: – Bald weniger Leistungen von den Krankenkassen? – Abrechnungen im Krankenhaus oft falsch. – Haftpflichtversicherung: Auch Ärzte bekommen Probleme.

 

Bald weniger Leistungen von den Krankenkassen?

Diese Frage stellt sich mit der Reform der Krankenkassen 2015. Die Freiheit Zusatzbeiträge zu erheben, könnte sich auch anders auswirken als angenommen.

Unter dem daraus entstehenden Konkurrenzdruck und der Angst Mitglieder zu verlieren, würden die Kassen eher an Leistungen sparen, als Zusatzbeiträge zu erheben. Diese Befürchtung äußerte der Gesundheitsausschuss der Grünen.

Die Absenkung des Krankenkassenbeitrages auf 14,9 % wird nur kurzfristig eine finanzielle Entspannung mit sich bringen. Schon 2017 wird erwartet, dass der Zusatzbeitrag bei bis zu 1,9 % liegen könnte. Der Krankenkassenbeitrag wird sich dann auf einem Niveau von 16,8% befinden.

Kassen mit höheren Reserven werden länger auf eine Anhebung des Zusatzbeitrages verzichten und somit neue Mitglieder gewinnen können. Um innerhalb dieser Konkurrenz bestehen zu können, müssen vor allem kleinere Kassen Leistungen streichen.

Um weiterhin gute Gesundheitsleistungen zu erhalten, werden die Bürger immer mehr auf Krankenzusatzversicherungen angewiesen sein.

 

Abrechnungen im Krankenhaus oft falsch

Jede Rechnung, die die Krankenkassen aus einem Krankenhaus erreicht, wird auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Ungefähr 12% der eingereichten Rechnungen werden einem genaueren Prüfungsverfahren unterzogen.

Dabei wird immer wieder festgestellt, dass die Krankenhäuser zu ihren Gunsten falsch abrechnen würden. Im Jahr 2013 lag die Fehlerquote der genauer überprüften Rechnungen bei ca. 52%. Der Spitzenverband der Krankenkassen hat in einer Hochrechnung festgestellt, dass sich der Gesamtschaden auf ca. 2,3 Mrd. EURO beläuft.

Der Verband gibt an, dass durch die Einsparung dieser Kosten der Betragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,2 Prozentpunkte nach unten korrigieren lasse.

Die falschen Abrechnungen haben dabei unterschiedliche Gründe. Neben den Fällen, in denen nicht erbrachte Leistungen abgerechnet wurden, stoßen auch oft die medizinische Meinung und die betriebswirtschaftliche der Krankenkassen aufeinander. So gibt die Krankenversicherung für bestimmte Erkrankungen eine maximale Liegezeit vor, an die sich die Mediziner aber aus individuellen Gründen nicht halten wollen oder können.
Auch im Bereich der Krankenhauszusatzversicherung werden immer falsche Abrechnungen über nicht erbrachte Leistungen gemeldet.

Berufshaftpflicht in der Geburtshilfe macht auch Ärzten zu schaffen

Wie das Handelsblatt berichtet haben auch „schneidende“ Ärzte immer mehr Schwierigkeiten, die notwendige Berufshaftpflicht abzuschließen. Die Kosten sind nahezu explodiert und immer mehr Versicherer ziehen sich aus diesem Feld zurück.

Dabei wird es bei den Gynäkologen wirklich problematisch. Noch vor wenigen Jahren haben geburtsbegleitende Ärzte ca. 10.000 EURO für die Berufshaftpflicht zahlen müssen. Heute ist es mindestens das 4-5fache. Neue Verträge sind mit bis zu 80.000 EURO nahezu unbezahlbar geworden. Besonders, da die Vergütung seitens der Krankenkassen nicht spürbar gestiegen ist.

Die Schwierigkeiten sorgen dafür, dass sich immer mehr niedergelassener Ärzte aus der Geburtsbegleitung zurückziehen. Besonders in ländlichen Regionen wird das schon in naher Zukunft deutliche Probleme mit sich bringen.

Den Versicherern dabei nur schwer etwas vorzuwerfen. Die Höhe der Prämie richtet sich nach statistischen Erhebungen und den üblichen Ersatzansprüchen, die sich mittlerweile auf bis zu 2,8 Mio. EURO pro Einzelfall belaufen.