Aktuelle Versicherungsthemen – KW 23

Diese Woche: – Gesundheitsreform 2014/2015. -Ab wann eine Reiserücktrittversicherung nicht mehr zahlen muss. – Pflegereform auf den Weg gebracht

Die Gesundheitsreform 2014/2015 schreitet voran

In den vergangen Tagen wurde das Gesetz zur Gesundheitsreform 2014/2015 noch einmal vom Gesundheitsausschuss der Regierung betrachtet. Ziel der Reform ist eine Erneuerung der Beitragsautonomie der Krankenkassen.

Der wichtigste und am meisten diskutierte Punkt ist die Gestaltung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das Gesetz sieht vor, das verbindliche Beitragsniveau auf 14,6% abzusenken. Der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent entfällt.

Der Beitrag wird zu hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden. Wobei die 7,3% des Arbeitgebers eingefroren werden. Die Mindereinnahmen von ca. 11 Mrd. EURO, die den Krankenkassen aufgrund des Wegfalls des Sonderbeitrags entstehen, können diese mit einem Zusatzbeitrag ausgleichen. Dieser Zusatzbeitrag wird ausschließlich von den Arbeitnehmern gezahlt werden. Die 7,3% der Arbeitgeber bleibt unangetastet.

Der Zusatzbeitrag soll einkommensabhängig erhoben werden. Dabei ist es den Kassen selbst überlassen, ob und in welcher Höhe sie Zusatzbeiträge einfordern. Nach ersten Erhebungen wird der Zusatzbeitrag 2017 zwischen 1,3% -1,5% liegen. Das Bundesversicherungsamt schätzt die Beträge sogar höher ein. (Handelsblatt) Eine Belastungsobergrenze wird es nicht geben.

Für Arbeitnehmer kann diese Novellierung schnell sehr teuer werden. Bei den steigenden Ausgaben der Krankenkassen gehen Ökonomen davon aus, dass die Entlastung nur sehr kurzfristig sein wird und schnell der Punkt erreicht wird, dass die Ausgaben die Einnahmen wieder deutlich übertreffen.

Eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ergab, dass die Ausgaben der Kassen von 2013 im Vergleich zu 2004 um 54,3 Mrd. EURO (38%) von 140,3 Mrd. EURO auf 194,5 Mrd. EURO gestiegen sind. Jedes Jahr entstand durchschnittlich ein Mehrbedarf von 6 Mrd. EURO. Dieser Mehrbedarf wird jetzt ausschließlich von den Arbeitnehmern getragen werden.

Reiserücktrittversicherung – Online-Check-In ist nicht gleich Reiseantritt

Am Amtsgericht München wurde die Beschwerde eines Mannes gegenüber seiner Reiserücktrittsversicherung verhandelt. Dieser war nach dem Online-Check-In erkrankt und konnte somit die Reise aus medizinischen Gründen nicht antreten. Seine Reiserücktrittsversicherung weigerte sich aber, die Kosten zu erstatten.

Wie die Richter feststellten, gilt das Online-Check-In nicht als Reiseantritt. Dieser beginnt erst mit dem persönlichen Erscheinen und Nutzen der Leistungen der Fluggesellschaft. Ein Online-Check-In hingegen stellt ein wirtschaftliches Interesse der Fluggesellschaften dar, um bspw. Kosten für Personal einzusparen, und hat nichts mit der eigentlichen Reise bzw. der Leistung der Fluggesellschaft zu tun.

Das Pflegestärkungsgesetz – Verbesserung der Pflegeleistungen in Deutschland

Zum 1. Januar 2015 soll ein neues Pflegestärkungsgesetz in Kraft treten. Als erstes von zwei neuen Gesetzen soll es deutliche Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung mit sich bringen. Zum 1. Januar 2015 werden Leistungen für Bedürftige und ihre Angehörigen sowie die Zahl der Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht.

Mit dem zweiten Gesetz werden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Mehr Individualität in der Betrachtung einzelner Schicksale soll Ziel des zweiten Gesetzes sein.

Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird in zwei Schritten um 0,5 Beitragspunkte steigen und somit 1,2 Mrd. EURO zusätzlich in den neuen Pflegevorsorgefonds fließen lassen.

Aus Sicht der privaten Versicherer verfehlt die Reform weitgehend ein großes Problem: die demografische Entwicklung. Schon 2050 wird es doppelt so viele Pflegebedürftige geben. Die Zahl der Erwerbstätigen wird sich aber nach derzeitigen Schätzungen um ein Drittel reduzieren.

Auch ist der Fonds nicht vor Zweckentfremdung durch die Regierung geschützt, bemerkte Uwe Laue vom PKV-Verband.