Versicherung – Was sich 2014 alles ändert

Das neue Jahr bringt einige Änderungen.

Änderungen in der Sozialversicherung 2014

Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen

In allen Bereichen der Sozialversicherung gibt es einen Anstieg der Bemessungsgrenzen. Grund dafür ist die positive Lohnentwicklung der letzten Jahre. Durchschnittlich gab es eine Lohnsteigerung von 2,6 %. Das bedeutet, dass vor allem höher Einkommen zusätzliche Belastung erfahren werden.

Arbeitslosen- und Rentenversicherung:

West: Steigt um 150 EUR auf 5.950 EUR / Monat bzw. 71.400 EUR Jahresgrenze
Ost: Steigt um 100 EUR auf 5.000 EUR / Monat bzw.  60.000 Jahresgrenze

Krankenversicherung:

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird angehoben.

Allgemein: 53.550 EUR jährlich bzw. 4.462,50 EUR monatlich
Besondere JAEG: 48.600 EUR jährlich bzw. 4.050 EUR monatlich – gilt für Arbeitnehmer, die schon seit dem 31.12.2002 in der PKV versichert sind.

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt vorerst gleich und beträgt 15,5 %, ermäßigt 14,9 %. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedoch angehoben. Dann gilt ein Jahreseinkommen von 48.600 EUR bzw. ein Monatseinkommen von 4.050 EUR (+ 113 EUR). Der maximale Beitrag zur GKV beträgt dann 627,75 EUR / Monat – zuzüglich Wahlleistungen usw.

Die Pflegeversicherung wird weiterentwickelt

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, das schon seit 1.1.2013 viele Forderungen in eine Gesetzesform gebracht hat, wird weiterhin für Verbesserungen sorgen. Seit 2013 müssen zwar 0,1 Prozentpunkte mehr in die Pflegekassen eingezahlt werden, dafür haben sich aber viele Leistungen der Pflegeversicherung verbessert.

Ab dem 1.1.2014 werden die Pflegekassen zu deutlich mehr Transparenz und Vergleichbarkeit gezwungen und müssen regelmäßig Berichte über Organisation der Institution, Versorgung der Patienten und Verwendung der Geldmittel vorlegen. Alle relevanten Informationen müssen für Bedürftige und Interessierte in verständlicher, übersichtlicher und vergleichbarer Form vorliegen.

Änderungen in der Rentenversicherung

Die Beiträge zur Rentenversicherung bleiben vorerst bei den gesenkten 18,9 %. Die geplante weitere Absenkung auf 18,3 % wird ausgesetzt, die Mehreinnahmen von ca. 6 – 7,5 Mrd. EUR sollen für die Mütterrente verwendet werden.

Änderungen in der privaten Versicherung

Die private Altersvorsorge wird steuerlich besser gefördert. So können in der Rürup-Rente (Basis-Rente) 78 % der Einzahlungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.  Für ledige Personen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR für verheiratete bis zu 40.000 EUR. Für Unverheiratete kann das einen Steuervorteil von bis zu 6.552 EUR ausmachen.

In der betrieblichen Altersvorsorge können bis zu 2.856 EUR Gehalt jährlich umgewandelt werden.

Derzeit laufen Verhandlungen über eine Erneuerung  und Ausgestaltung der Gebührenordnung für Ärzte. Einen Beschluss und Zahlen zur neuen GoÄ werden wahrscheinlich erst gegen Ende des Jahres vorliegen.

Alle Zahlen auf einen Blick: Zahlen_zur_Sozialversicherung_2014