Mit Berufsunfähigkeitsversicherung sicher in die Zukunft

Jeder fünfte Deutsche wird im Laufe seines Berufslebens frühzeitig berufsunfähig. Trotzdem verfügen nur wenige Arbeitnehmer über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die sie im Falle der Berufsunfähigkeit finanziell auffängt. Fakten, Formen und Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie im nachfolgenden Text.

Fakten zur Berufsunfähigkeit

Staatliche Hilfe

Viele Deutsche unterschätzen das Risiko, berufsunfähig zu werden. Auch das Vertrauen auf die staatliche Berufsunfähigkeitsrente hält viele Arbeitnehmer davon ab, privat vorzusorgen. Dabei leistet der Staat nur noch wenig.

Die sogenannte Erwerbsminderungsrente, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird, erhält nur der, der keinem Beruf mehr arbeiten kann. Diese Erwerbsminderungsrente beträgt 32 % Ihres letzten Bruttoeinkommens.

Wer drei bis sechs Stunden täglich eine beliebig erwerbsmäßige Tätigkeit ausführen kann, erhält 16 % des letzten Bruttoeinkommens.

Nur die vor 1961 Geborenen erhalten noch die (geringe) staatliche Berufsunfähigkeitsrente.

Ursachen

Viele Menschen glauben, nur die physisch Arbeitenden bräuchten eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Büro kann mir nichts passieren. Dieser Trugschluss offenbart sich, wenn man sich die häufigsten Ursachen von Berufsunfähigkeit ansieht. Demnach verursachen psychische Belastungen fast 40 % der Berufsunfähigkeit. Auch andere, unkalkulierbare Faktoren wie Krebs und Herz-/Kreislauferkrankungen nehmen zusammen knapp ein Viertel der Ursachen für Berufsunfähigkeit in Anspruch. Nur 11 % aller Fälle von Berufsunfähigkeit sind auf Unfälle zurückzuführen, obwohl weite Kreise der Bevölkerung diese als Hauptursache vermuten! Deshalb bieten Unfallversicherungen keinen umfassenden Schutz.

Altersvorsorge

Alle laufenden Einkünfte eines Arbeitnehmers werden durch die Berufsunfähigkeit gefährdet. Die Zahlungen für die Altersvorsorge sind damit ebenso betroffen. So stellt die Berufsunfähigkeit ein doppeltes Risiko dar, die in Anbetracht der gegenwärtigen demographischen Entwicklung Ernst genommen werden sollte.

Vorsicht: die abstrakte Verweisung

Kann ein Arbeitnehmer trotz Unfähigkeit seinen gelernten Beruf nicht mehr ausüben aber dennoch mnd. 6 Stunden täglich arbeiten, entfällt der Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Es besteht die Möglichkeit, dass auf einen „fremden“ Beruf verwiesen werden kann. Sozialer Abstieg wird dabei in Kauf genommen.

Die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Dickicht der Berufsunfähigkeitsversicherungen fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Auch haben die Versicherer in diesem Feld nicht den besten Ruf. Für viele Berufe sind die Verträge teuer und die Versicherungsunternehmen knauserig. Gerichtsverfahren bei denen sich Versicherte und Versicherer über die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente streiten, tauchen in der Berichterstattung immer wieder auf.

Das liegt an der Komplexität der Versicherungsbedingungen der Verträge. Wichtig ist, dass der Vertrag auf abstrakte Verweisungen verzichtet. Rentenzahlungen dürfen nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Versicherte auch mit der Erkrankung anderen Tätigkeiten nachgehen kann. Der Maßstab sollte immer der ausgeübte Beruf des Antragstellers sein.

Nur wer die Vertragsbedingungen gründlich liest, weiß, was er im Ernstfall vom Versicherer erwarten kann. Ratsam ist zudem die Beratung durch einen unabhängigen Experten.

Die Analyse der Agentur Morgan& Morgan ergab aber im Bereich der Berufsunfähigkeitstarife ein positives Ergebnis. Demnach lieferten viele Versicherungen sehr gute und hervorragende Bedingungen. Der Wettbewerb im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen sei hart und die Konditionen deshalb für Kunden durchaus freundlich.

Wer die Antragsfragen wahrheitsgemäß beantwortet, beispielsweise bei der Gesundheitsprüfung oder dem Erwerbsfeld, der bekommt im Zweifelsfall nach schneller Leistungsprüfung seine ihm zustehende Berufsunfähigkeitsrente.

Auch gehören eine gute Erreichbarkeit und die Unterstützung zur Wiedereingliederung in die Arbeitswelt zu einem guten Vertrag.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr

Dieses Versicherungsprodukt klingt namentlich etwas irreführend. Man bekommt nicht am Ende der Vertragslaufzeit seine Beiträge zurück, falls die Berufsunfähigkeit nicht vorzeitig eingetreten ist.

Dafür werden bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr die Überschüsse des Versicherungsunternehmens angesammelt und verzinst. Wenn die Vertragslaufzeit endet, werden die Überschüsse dann an den Versicherungsnehmer ausgezahlt – vorausgesetzt, es wurde bis zu diesem Zeitpunkt keine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch genommen.

Die Bezeichnung „Beitragsrückgewähr“ bezieht sich also auf die Überschüsse zuzüglich der angefallenen Zinsen oder Fondsrendite, die natürlich bei Vertragsunterzeichnung noch nicht feststehen.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Risikoversicherung

Die Kombination aus Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung ist auf dem deutschen Markt weit verbreitet und erfreut sich großer Nachfrage. Denn es ist sinnvoll diese Verträge zu kombinieren und dabei Geld zu sparen. Der Versicherungsnehmer erhält im Falle der Berufsunfähigkeit eine Rente und die Angehörigen nach seinem Tod eine vorher festgelegte Summe.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Menschen mit körperlicher Arbeit

Das hohe Niveau der Leistungen der Berufsunfähigkeitsverträge ist der Grund warum für viele Berufe mit einem hohen Anteil an körperlicher Tätigkeit die Tarife sehr teuer geworden sind. Ein Paradoxon, denn gleichzeitig verdienen Menschen in diesen Berufen meist weniger als Personen mit kaufmännischen Tätigkeiten. Für Dachdecker oder Maler sind die Versicherungen deshalb oft unerschwinglich.

Für diese Personen ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung deshalb eine echte Alternative. Zwar leistet sie nur dann, wenn der Arbeitnehmer in gar keinem Beruf mehr tätig sein kann und zu 100 % invalide ist, bewegt sich dafür auf einem wesentlich günstigeren Kostenniveau.

Im Ansatz hat diese Versicherung aber ein vergleichbares Leistungsspektrum. Sie schließt sowohl körperliche als auch psychische Krankheiten mit ein.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Diese Berufsunfähigkeitsversicherung kann nur von Beamten und Soldaten abgeschlossen werden. Auch wenn Beamte oder Soldaten von ihrem Dienstherren abgesichert werden, ist für die Anfangszeit nicht vorgesorgt.

Nur Berufssoldaten oder Beamte auf Lebenszeit, bei denen fünf Dienstjahre als Wartezeit absolviert wurden, werden im Falle der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.

Für Zeitsoldaten und Beamte auf Probe lohnt sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung also besonders.

Das Ruhegehalt wird nach Dienstjahren und Besoldungsklasse ermittelt und kann somit auch für Beamte auf Lebenszeit interessant sein. Denn wenn die Dienstunfähigkeit schon sehr früh eintritt, fällt das Ruhegehalt nicht besonders üppig aus.

Wir wünschen Ihnen nur das Beste für Ihre berufliche Laufbahn und stehen Ihnen gerne mit Analysen und Vergleichen bei der Suche nach einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung zur Seite!