Gesundheitsprüfung der priv. Krankenversicherungen

Es gibt viele Gründe zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Doch die Beitrittsbedingungen sind strikt. Neben einem entsprechenden Einkommen sind die wahrheitsgemäßen Angaben bei der Gesundheitsprüfung Grundvoraussetzung für einen Beitritt in die private Krankenversicherung.

Anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) haben die privaten Krankenversicherungen das Recht, Versicherungsanwärter auf ihren Gesundheitszustand zu überprüfen. Unter gegebenen Umständen haben die Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, Bewerber abzulehnen oder mit Risikozuschlägen zu belegen.

Vorerkrankungen oder Risikofaktoren, wie beispielsweise das Rauchen, können zur Ablehnung führen.

Die Beiträge der GKV richten sich nach Einkommen des Versicherten. Anders die privaten Krankenversicherungen: Diese errechnen die monatlichen Beiträge aus den zu erwartenden Ausgaben des Versicherers für die Gesundheitsversorgung des Kunden. Daher bezahlen Menschen, die bei Versicherungsabschluss bereits Vorerkrankungen vorweisen, höhere Beiträge. Es existiert also eine vorvertragliche Anzeigepflicht.

Die wahrheitsgetreue Beantwortung der Fragen ist sehr wichtig. Denn wer seine Krankengeschichte nicht lückenlos angibt, riskiert die Möglichkeit, dass die Krankenversicherung im Zweifelsfall vom Vertrag zurücktreten kann.

Die Gesundheitsprüfung

Mittlerweile sind die Fragebögen der Gesundheitsprüfung sehr detailliert. Neben basalen Dingen wie der Körpergröße und dem Gewicht, Seh- oder Hörschwierigkeiten und dem Zustand der Zähne und des Kiefers, kommen Fragen über regelmäßig einzunehmende Medikamente, chronische Krankheiten und Beschwerden, Unfallfolgen und Behandlungszeiten der letzten Jahre hinzu.

Meist werden die letzten drei oder fünf Jahre nach Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten, psychologischer und psychiatrischer Behandlung aufgeschlüsselt.

Außerdem müssen angeratene Behandlungen vom Arzt oder Zahnarzt mitgeteilt werden.

Bei einigen Versicherungsanträgen sollen die Anwärter das exakte Datum der Ausheilung von Krankheiten der letzten drei, fünf oder sogar zehn Jahre nennen. Wahrscheinlich sind diese Zeitpunkte den Kunden nicht mehr gegenwärtig. Die Kenntlichmachung, ab wann er oder sie sich beschwerdefrei fühlte, ist auch ohne eine ärztliche Bestätigung ausreichend.

Konsequenzen von Fehlangaben bei Gesundheitsfragen

Unvollständige oder fehlerhafte Angaben bei der Gesundheitsprüfung ziehen ernsthafte Konsequenzen nach sich.

Dabei kann das Versicherungsunternehmen bis zu drei Jahren nach Vertragsabschluss von den ausgehandelten Bedingungen zurücktreten. Hat der Versicherer schon Arztrechnungen bezahlt, die sich auf eine verschwiegene Vorerkrankung bezogen, müssen erbrachte Leistungen vom Patienten zurückerstattet werden. Ausgaben für andere Leiden, die mit der verschwiegenen Erkrankung nichts zu tun haben, kann die Versicherung aber nicht zurückfordern. Häufig tritt der Versicherer nicht zurück, sondern erhebt nachträglich einen Risikozuschlag. Dies zieht höhere Kosten für den Versicherungsschutz nach sich.

Wird eine absichtliche Falschaussage des Versicherten offensichtlich, kann das Versicherungsunternehmen wegen arglistiger Täuschung noch viele Jahre nach Vertragsabschluss den Vertrag anfechten. Meist enden diese Fälle vor Gericht, bei denen das Unternehmen dem Antragsteller die Falschaussage beweisen muss.

Wenn die falsche Angabe die Folge eines Versehens oder Missverständnisses war, obliegt der Versicherungsgesellschaft der Rücktritt aus dem Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden der Anzeigepflichtverletzung.

Bei der Anfechtung des Vertrages wegen einer arglistigen Täuschung beträgt die Frist ein Jahr. Der Versicherungsnehmer steht dann ohne den Schutz der privaten Krankenversicherung da.

Wer nach bestem Wissen und Gewissen den Antrag und die dazugehörige Gesundheitsprüfung ausfüllt, der hat nichts zu befürchten. Dinge, die nicht gefragt werden, müssen auch nicht beantwortet werden. Die private Krankenversicherung ist eine gute Alternative zur GKV, vor allem wenn keine schwerwiegenden Erkrankungen vorliegen! Unterstützung bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen bietet ein spezialisierter Makler.

Hier bekommen Sie weiter Informationen zur privaten Krankenversicherung.