Gesetzliche Krankenkassen drohen Beitragsprellern mit Pfändung

Einige gesetzliche Krankenversicherungen haben seit diesem Jahr begonnen, einen monatlichen Zusatzbeitrag zu erheben. Viele Versicherte boykottieren diesen Zusatzbeitrag, hierbei sind die Aussichten auf Erfolg jedoch gering. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind gesetzlich verpflichtet, säumige Zahlungen einzutreiben und gehen aktuell auch so vor. Wird die Forderung nicht ausgeglichen, meldet die gesetzliche Krankenversicherung die Adressen der säumigen Zahler an das zuständige Hauptzollamt weiter. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts braucht die gesetzliche Krankenversicherung keinen gerichtlichen Titel erwirken, anders als privatrechtliche Gläubiger. Kommen die Beitragspreller einer weiteren Zahlungsaufforderung durch den Zoll nicht nach, droht als letzte Konsequenz die Gehaltspfändung. Dies kommt öfters vor, als man annehmen mag, viele boykottieren den Zusatzbeitrag, obwohl sie das Geld eigentlich aufbringen könnten.

Zuzahlungen und Zusatzbeitrag

Viele Versicherte sind der Meinung, genug Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenkasse zu leisten. Praxis-Gebühren, steigende Beitragssätze, Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel und Zahnarztbehandlungen schlagen aus Sicht der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung genug zu Buche. Viele der Versicherten sehen es nicht ein, eine weitere Zahlung zu erheben. Hinter dem Zusatzbeitrag steht jedoch ein politisches Kalkül. Der Zusatzbeitrag wurde eingeführt, um einen ökonomischen Druck auf die gesetzliche Krankenversicherung auszuüben. Es wird dadurch offensichtlich, welche private Krankenkasse wirtschaftlich arbeitet und welche nicht. Genau genommen kostet es den Krankenkassen Geld, dass sie den Zusatzbeitrag einziehen können: von acht Euro monatlichem Zusatzbeitrag verursacht das Einziehen dieses Beitrages zwei Euro Kosten.

Wer sich dem Zusatzbeitrag entziehen will, kann in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln, die keine zusätzliche Forderungen erhebt. Nicht alle gesetzlichen Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag, manche Zahlen auch Prämien an ihre Versicherten.

Eine mögliche Alternative wäre der Wechsel in eine private Krankenversicherung. Auch die Kosten für eine hochwertige private Krankenversicherung sind in der Regel preiswerter als die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Wechsel in eine private Krankenversicherung hat bestimmte Voraussetzungen, z. B. ein Mindesteinkommen für Arbeitnehmer. Unternehmer und Freiberufler hingegen können sofort in die private Krankenversicherung wechseln.


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