Krankentagegeldbezieher brauchen Urlaubsgenehmigung

Bezieher von Krankentagegeld sollten nicht ohne Genehmigung der Krankenkasse in den Urlaub fahren. Wer dennoch wegfährt, verliere seinen Anspruch, so die Unabhängige Patientenberatung Deutschland.

Die Voraussetzung für einen Urlaub sei, dass die Arbeitsunfähigkeit dadurch nicht verlängert werde. Sinnvoll sei es deshalb, sich den Urlaub von der Kasse genehmigen zu lassen und ein Schreiben eines Arztes beizufügen, aus dem hervorgeht, dass nichts gegen einen Urlaub spricht.


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