Eine beliebte Form der privaten Krankenzusatzversicherung ist die private Zahnzusatzversicherung: Leistungen beim Zahnarzt, die nicht oder nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, können nach Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung geltend gemacht werden. Hierzu zählen zum einen Leistungen der Prophylaxe („professionelle Zahnreinigung“) aber auch Zahnbehandlungen wie Keramikfüllungen und auch hochwertiger Zahnersatz wie Implantate. Elf Millionen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben inzwischen eine solche private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen.
