Archiv für 1. September 2010

Private Krankenversicherung – Spezielle Tarife für Studenten

1. September 2010

Grundsätzlich besteht für Studenten Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse. Es ist jedoch möglich, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Die Befreiung ist nur zu festgelegten Zeitpunkten erlaubt. So kann ein Student sich zu Beginn seines Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen oder bei Beendigung der kostenlosen Familienversicherung. Mit der Immatrikulation an einer Hochschule oder Universität beginnt normalerweise die Versicherungspflicht. Eine Befreiung muss daher innerhalb der ersten drei Monate nach dem Beginn der Versicherungspflicht durch den Studenten bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Ein Nachweis über einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz ist nicht notwendig. Eine Befreiung kann nicht rückgängig gemacht werden und ist dann der Hochschule vorzulegen.