Archiv für September 2010

Zahnzusatzversicherung mit hochwertigen Tarifmerkmalen

27. September 2010

Eines der beliebtesten Zusatzprodukte der gesetzlichen Krankenversicherung sind die privaten Zahnzusatzversicherungen. Viele Millionen Versicherte haben bereits eine solche Zusatzversicherung erworben. Der Markt hat mit einer Vielzahl neuer und interessanter Produkte reagiert, entsprechend hoch ist mitunter die Verwirrung, wenn man sich informiert und die vielen Tarife vergleichen möchte. Eine qualitativ hochwertige private Zahnzusatzversicherung sollte guten und finanziell aufwändigen Zahnersatz möglichst zu einem Großteil oder gänzlich übernehmen.


Private Haftpflichtversicherung und Schäden durch Haustiere

21. September 2010

Zu den Versicherungen, die man standardmäßig abschließen sollte, gehört eine private Haftpflichtversicherung, denn für verursachte Schäden, ist man grundsätzlich in voller Höhe haftbar. Ein kleines Missgeschick kann schnell große Kosten verursachen und die finanzielle Planung enorm in Bedrängnis bringen. Aus diesem Grund gilt die Haftpflicht als ein grundsätzliches Risiko, dass im Zweifelsfall die eigene Existenz bedrohen kann. Eine Haftpflichtversicherung gehört daher zur Grundausstattung an Versicherungen.


Vergünstigungen für die private Krankenversicherung

13. September 2010

Zu Beginn der jetzigen Legislaturperiode hat die Schwarz-Gelbe Bundesregierung einige Vergünstigungen für die private Krankenversicherung angekündigt. Doch die lassen bislang auf sich warten. Einige der aktuell angekündigten Änderungen für die private Krankenversicherung erscheinen hingegen sehr vielversprechend. Wir fassen einige der wesentlichen Neuerungen, wie günstigere Arzneimittelpreise und Verkürzung der Wartefrist, die die private Krankenversicherung betreffen, zusammen.


Zusatzversicherung für die stationäre Unterbringung

8. September 2010

Eine beliebte private Krankenzusatzversicherung ist die für Behandlungen im stationären Bereich also z.B. in Klinik oder Krankenhaus. Untersuchungen und Behandlungen durch den Arzt ihres Vertrauens oder eines ausgewiesenen Spezialisten bei komplizierten Fällen und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sind bei stationären Zusatzversicherungen Standard. Es gibt aber deutliche Unterschiede bei den weiteren Leistungen dieser privaten Zusatzpolice. Eine private Krankenzusatzversicherung für den stationären Bereich sollte nicht allein nach der Höhe der Beiträge ausgewählt werden. Viele weitere Leistungen, etwa für Reha-Maßnahmen oder auch die volle Übernahme der Arzthonorare sind Punkte auf die sie beim Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung für Krankenhausunterbringungen achten sollten.


Zahnzusatzversicherung – Details für den Abschluss

6. September 2010

Eine beliebte Form der privaten Krankenzusatzversicherung ist die private Zahnzusatzversicherung: Leistungen beim Zahnarzt, die nicht oder nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, können nach Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung geltend gemacht werden. Hierzu zählen zum einen Leistungen der Prophylaxe („professionelle Zahnreinigung“) aber auch Zahnbehandlungen wie Keramikfüllungen und auch hochwertiger Zahnersatz wie Implantate. Elf Millionen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben inzwischen eine solche private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen.


Private Krankenversicherung – Spezielle Tarife für Studenten

1. September 2010

Grundsätzlich besteht für Studenten Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse. Es ist jedoch möglich, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Die Befreiung ist nur zu festgelegten Zeitpunkten erlaubt. So kann ein Student sich zu Beginn seines Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen oder bei Beendigung der kostenlosen Familienversicherung. Mit der Immatrikulation an einer Hochschule oder Universität beginnt normalerweise die Versicherungspflicht. Eine Befreiung muss daher innerhalb der ersten drei Monate nach dem Beginn der Versicherungspflicht durch den Studenten bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Ein Nachweis über einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz ist nicht notwendig. Eine Befreiung kann nicht rückgängig gemacht werden und ist dann der Hochschule vorzulegen.