Versicherungen für den Urlaub

Haben sie für ihren Urlaub bereits alle wichtigen Vorkehrungen getroffen? Unsere Urlaubsreisen führen uns an immer exotischere Reiseziele, wie ist man dort im Fall des Falles abgesichert? Trotz aller Vorfreude sollte man auch über mögliche Probleme nachdenken, wenn die Reise z.B. aufgrund einer Erkrankung nicht den gewünschten Verlauf nimmt. Wer zahlt die Kosten für eine Rückführung im Falle einer Erkrankung? Wir stellen ihnen mit der Reiserücktrittversicherung und der privaten Auslandsreisekrankenversicherung zwei der wichtigsten Versicherungen für die schönsten Wochen im Jahr vor.

Reiserücktrittversicherung

Wenn eine Reise gar nicht erst angetreten werden kann – ein häufiger Grund hierfür ist eine Erkrankung – müssen sie möglicherweise die Kosten für die Reise dennoch zahlen, obwohl Sie die Leistung gar nicht in Anspruch nehmen konnten. Eine Reiserücktrittversicherung sichert sie gegen dieses Risiko ab. Eine solche Versicherung wird oft mit der Reise gebucht, aber in jüngster Zeit wird dies oft vernachlässigt.

Bucht man seine Reise im Internet – was immer häufiger vorkommt – wird das Interesse für eine Reiserücktrittversicherung nur kurz abgefragt. Mit nur einem Klick wird angegeben, dass keine Reiserücktrittversicherung benötigt wird, ohne zu bedenken, welche Konsequenzen daraus entstehen können. Wenn sie eine größere Reise planen, sollten sie darüber nachdenken, ob ihnen eine möglicherweise hart ersparte Reise nicht den verhältnismäßig günstigen Beitrag für eine Reiserücktrittversicherung wert sein sollte.

Private Auslandsreisekrankenversicherung

Haben sie über ihren Schutz der Krankenversicherung im Ausland nachgedacht? Was passiert bei einem Unfall oder einer ernsteren Erkrankung, die einen längeren stationären Aufenthalt mit sich bringt? Für diesen Fall empfiehlt sich unbedingt der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Hier gibt es Unterschiede, ob sie in der privaten oder der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind sie im EU-Ausland mitversichert. Zwar nicht umfassend, wohl aber ausreichend im Rahmen der medizinisch notwendigen Grundversorgung. Um aber rundum umfassend versichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung. Darin sind auf jeden Fall auch die Kosten einer Rückführung nach Hause im Fall einer Erkrankung enthalten. Als Kunde der GKV sollten sie auf jeden Fall eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, wenn sie sich außerhalb des EU-Auslandes bewegen.

Für die Versicherten in der privaten Krankenversicherung stellt sich die Situation vollkommen anders dar. Es gibt keinen pauschalen Versicherungsschutz für bestimmte Länder, sondern es kommt darauf an, dass der Krankenversicherungsschutz auch im Ausland gewährt wird. Ist dies nicht der Fall, können sie in der Regel für einen geringen Aufpreis eine Aufnahme des Auslandstarifes in ihre private Krankenversicherung vereinbaren. Dies kann auch für einen längeren Zeitraum als für den Urlaub geschehen, je nachdem ob sie beruflich oder geschäftlich häufiger im Ausland unterwegs sind.


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