Eine zahnärztliche Prophylaxe ist sinnvoll, um größere Schäden am Gebiss zu verhindern. Das gilt nicht nur für Kinder, sondern auch bei Erwachsenen können zahnärztliche Prophylaxeleistungen die Haltbarkeit des Gebisses deutlich verlängern. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass diese Leistungen von der Krankenversicherung übernommen werden, aber das ist nicht so. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur minimale Prophylaxeleistungen, eine professionelle Zahnreinigung muss z.B. aus eigener Tasche gezahlt werden. Aber auch Versicherte einer privaten Zahnzusatzversicherung können diese Leistungen nicht immer geltend machen. Es lohnt sich, vor dem Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung genau hinzusehen, ob Prophylaxeleistungen übernommen werden und wenn ja, in welchem Umfang.
