Archiv für 14. Juli 2010

Private Krankenversicherung – Wechselfrist muss eingehalten werden

14. Juli 2010

Eine umstrittene Neuerung der Gesundheitsreform von 2007 ist die Einführung einer Frist von drei Jahren für den Wechsel in die private Krankenversicherung. Wer sich für eine private Krankenversicherung interessiert, muss die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für drei Jahre in Folge überschreiten. Die JAEG beträgt für dieses Jahr 49.950 Euro. Gegen diese Regelung wurde von Seiten einiger Versicherer Verfassungsbeschwerde eingereicht, allerdings erfolglos. Nachdem die Legitimität dieser Wechselfrist bereits höchstrichterlich bestätigt wurde, entschied nun auch ein Landessozialgericht in einem Sonderfall. Die Wechselfrist von drei Jahren gilt auch für jemanden, der bislang immer in der privaten Krankenversicherung versichert war und nun in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitnehmerverhältnis wechselt.