Eine Behandlung beim Zahnarzt kann teuer werden, da hochwertige Leistungen meist privat abgerechnet werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung können sie eine Zuzahlung der medizinisch notwendigen Arbeiten erwarten, mehr nicht. Das bedeutet etwa für Füllungen, dass Amalgam als Füllmaterial gezahlt wird, zusätzliche Kosten für eine Füllung aus Keramik oder Kunststoff müssen aus eigener Tasche gezahlt werden. Für Zahnersatz wird pauschal 50 % der medizinisch notwendigen Behandlung übernommen. Das heißt, die Hälfte der Kosten für eine herausnehmbare Brücke werden gezahlt, aber die Differenz zwischen den Kosten einer Brücke und einem Implantat müssen aus eigenen Mitteln beglichen werden. Ausweg bieten hier die mittlerweile vielen Zahnzusatzversicherungen mit guten Leistungen.
