Viele zahnärztliche Leistungen sind privat ärztliche Leistungen, von denen die gesetzliche Krankenkasse nur einen Bruchteil übernimmt. Bezahlt werden nur die Leistungen die medizinisch notwendig sind. Behandlungen die besonderen ästhetischen Ansprüchen genügen sollen, z.B. eine Krone mit Keramikverblendung an den Backenzähnen, werden nicht erstattet. Diese Leistungen sind vor allem für diejenigen interessant, die bereits Probleme mit ihrem Gebiss haben. Andere werden sich möglicherweise fragen, wie dringlich bei einer guten Zahngesundheit der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung ist.
