Neben Kaffee hat eine bekannte Handelskette ein nahezu allumfassendes Programm. Von Textilien und Haushaltsgeräten, bis zur Möglichkeit auf dem firmeneigenen Internetportal private Zahnzusatzversicherungen wie auch andere Finanzprodukte abschließen zu können. Dies blieb nicht unumstritten. Das Landgericht Hamburg untersagt nun der bekannten Handelskette den Vertrieb von Versicherungen. Auf der Homepage des Kaffeerösters wurden neben Krankenzusatzversicherungen, wie privaten Zahnzusatzversicherungen, auch Kredite für den Erwerb von PKW und Immobilien angeboten. Vor allem die Finanzprodukte scheinen in jüngster Zeit Stein des Anstoßes gewesen zu sein, da die rechtlichen Grundlagen über den Handel mit Versicherungen deutlich im Sinne des Verbraucherschutzes verschärft wurden.
