Ein häufiges Ausschlusskriterium beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine psychologische Behandlung oder Beratung. Kam es bereits zu einer solchen Behandlung, hier reicht z.B. auch die Behandlung von ADHS mit Ritalin, kann es schwierig werden, noch eine Versicherung abzuschließen Der Grund ist, das psychische Probleme sehr häufig Auslöser einer Berufsunfähigkeit sind. Das Versicherungsrisiko ist aus Sicht der Versicherungsgesellschaft bei solchen Kunden in einem solchen Fall zu hoch. Doch es gibt meist noch Möglichkeiten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, auch wenn man sich bereits in eine psychiatrische Behandlung begeben hat.
