Hintergründe und Möglichkeiten bei Zusatzbeiträgen
Als erste gesetzliche Krankenversicherungen erhebt die DAK einen Sonderbeitrag in Höhe von acht Euro. Damit bittet die drittgrößte Gesetzliche Krankenkasse (GKV) rund sechs Millionen Versicherte pauschal zur Kasse. Nicht nur die DAK, sondern auch die KKH-Allianz und einige BKKs wollen bei diesem Schritt mitziehen. Diese Krankenkassen sind nur die Vorreiter, es ist zu erwarten, dass viele andere Versicherungen auf Dauer Zusatzbeiträge erheben werden. Es gibt Vermutungen, dass bis zur Jahresmitte jedes zweite Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse einen Zusatzbeitrag zu errichten hat. Im Laufe dieses oder nächsten Jahres werden dann Zusatzbeiträge für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung erwartet. Wir erklären, wie es dazu kommt und was man als Versicherter tun kann. Viele Versicherte der GKV werden vermutlich einen Wechsel in die private Krankenversicherung in Erwägung ziehen, denn eine private Krankenversicherung bietet oft günstigere Tarife an.
Die Gründe für Zusatzbeiträge sind nicht allein in einem Missmanagement der gesetzlichen Krankenversicherung zu suchen, sondern in einer allgemeinen Steigerung der Kosten im Gesundheitswesen. Kritische Stimmen sehen dagegen viele ungenutzte Möglichkeiten des Staates, um Kosten einzusparen. Die Chefin des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen Doris Pfeiffer kritisierte staatliche Steuerungsfehler in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es würde zu viel Geld für nutzlose Dinge verschwendet – allerdings versäumt sie, genau zu spezifizieren, wo sie diese sinnlosen Ausgaben sehe. Ein von ihr vorgebrachter konkreter Verbesserungsvorschlag ist jedoch, die Mehrwertsteuer für Medikamente abzusenken, hierdurch können rund drei Milliarden Euro eingespart werden.
Wer nun diese Zusatzbeiträge entrichten muss, wird dies nicht widerspruchslos hinnehmen wollen. Wenn eine Gesetzliche Krankenkasse Zusatzbeiträge erhebt, besteht die Möglichkeit ein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Bevor man diesen Schritt geht, sollte man sich darüber im Klaren sein, wo die Alternativen zur bestehenden Krankenversicherung bestehen. Man sollte z.B. nicht überstürzt von einer gesetzlichen Krankenversicherung in eine andere wechseln, denn es ist zu erwarten, dass andere Versicherungen nachziehen.
Nehmen sie sich die Zeit, in Ruhe zu überlegen, wie weitere Schritte aussehen könnten. Freiberufler, Beamte und Studierende können relativ problemlos den Wechsel in eine private Krankenversicherung durchführen. Wer sozialversicherungspflichtig versichert ist, muss weitere Bedingungen erfüllen, um wechseln zu können. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) lag für das Jahr 2009 bei 48.600 Euro Erwerbseinkommen im Jahr und 2010 bei 49.950 Euro im Jahr. Überschreitet man die JAEG für drei Jahre, kann man sofort in eine private Krankenversicherung wechseln. Es wird vermutet, dass die dreijährige Wartezeit auf ein Jahr bei zukünftigen Reformen verkürzt wird. Der Markt für private Krankenversicherungen ist aber umkämpft und unübersichtlich. Daher empfiehlt es sich, eine gründliche und kompetente Beratung vor dem Wechsel in eine private Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen.
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