Archiv für 5. Januar 2010

Wartezeiten für die stationäre Zusatzversicherung

5. Januar 2010

Für jeden der eine Versicherung abschließt, stellt sich die wichtige Frage, ab wann denn genau die abgeschlossene Police auch in Anspruch genommen werden kann und darf. Im allgemeinen gilt der Beginn des Schutzes mit dem Erhalt der Police. Für Krankenzusatzversicherungen gibt es jedoch Ausnahmen. Die Versicherer haben auch für die stationäre Zusatzversicherung Wartezeiten festgelegt, nach deren Ablauf erst Leistungen im Krankenhaus in Anspruch genommen werden können.