Archiv für 30. November 2009

Risiko Pflegebedürftigkeit deckt private Pflegezusatzversicherung

30. November 2009

Theoretisch kann es jeden später treffen. Eine Pflegebedürftigkeit tritt ein, wenn die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer nicht mehr alleine bewältigt werden können. Hilfen bei alltäglichen Verrichtungen, wie Essen und Körperpflege fallen in die Kompetenz der Pflegeversicherung. Da die Leistungen der staatlichen Pflegeversicherung begrenzt sind, kann der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein. Wir zeigen ihnen, worauf es beim Abschluss einer solchen Versicherung ankommt.