Haftpflichtversicherung und der Gefälligkeitsschaden

Eine Haftpflichtversicherung ist wohl die wichtigste Versicherung um sein Vermögen zu schützen. Laut § 823 BGB ist jeder zum Schadenersatz verpflichtet wer einem Dritten einen Person-, Sach- oder Vermögenschaden zufügt. Daraus folgt, dass jeder der ein Glas Wein bei Freunden, aus Unachtsamkeit, umwirft, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Oder ein Fahrradfahrer ist gestürzt, weil sie einfach auf den Fahrradweg gelaufen sind, um den nächsten Bus zu bekommen. Bei so einem Personenschaden fordern viele von Ihnen Geld. Die Krankenkasse des Verunfallten, der Geschädigte selbst z.B Schadenersatzt, Schmerzensgeld Verdienstausfall, Rente…. Personenschäden können schnell mehrere hunderttausend Euro ausmachen!! Aus diesem Grund ist eine Haftpflichtversicherung so wichtig!!!

Doch man hört immer wieder Kommentare wie: „Meine Versicherung zahlt nicht!!“ Das ist ärgerlich und manchmal nach gesundem Menschenverstand nicht nachzuvollziehen. Wichtig, vorsätzlich herbeigeführte Schäden werden grundsätzlich nicht übernommen. Bei grober Fahrlässigkeit gilt mittlerweile der Grundsatz des proportionalen Verschulden (neues VVG).

Eine höchst unangenehme Situation, wenn es Freunde, Verwandte oder Bekannte betrifft. Es geht um die Schäden aus einem Gefälligkeitsverhältnis. Ein Freund oder eine Freundin bittet Sie beim Umzug zu helfen. Sie sagen natürlich zu. Beim tragen den schicken neuen LCD Fernsehers stolpern sie über eine Treppenstufe und der 2500,– Euro Teure Fernseher wird zerstört.

Tja, im ersten Moment ist der Schock auf beiden Seiten sehr groß. Ihr Freund oder Freundin trifft der Schlag, aber Sie haben ja eine Haftpflichtversicherung, puh alles wird gut. Der Schaden wird gemeldet und zwei Tage später erhalten Sie einen Brief mit der Ablehnung der Schadenregulierung. Nun ist der Frust groß. Begründet wird das dann mit dem Gefälligkeitsverhältnis!

Grundsätzlich werden Gefälligkeitsschäden in den Haftpflichtversicherungsbedingungen ausgeschlossen. Neuere Tarifbedingungen vieler Versicherungen wie R+V, Allianz oder Debeka, schließen diese Schäden auf Wunsch mit ein. Zwischen 2.500,– und 10.000,– Euro Leistung sind hier die Regel. Wer sichergehen will, sollte seinen Versicherungsvertreter fragen.

Bei allem gilt: eine Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung die Ihr Vermögen schützt. Und die billigste Versicherung ist nicht immer die günstigste. Also Vergleichen Sie nicht nur Preis sonder auch die Leistung.