Die Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung

Für einen Großteil der Bevölkerung bleibt die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Säule für die eigene Altersversorgung. Mit der gesetzlich geregelten Anhebung der Altersgrenzen ist jedoch hier nun ein hoher Informationsbedarf und eine große Unsicherheit bei den Versicherten entstanden. Die Regelungen sind Teil einer notwendigen Maßnahme der Bundesregierung, um langfristig den Verbleib im Berufsleben zu verlängern und die Rentenbezugszeiten zu verkürzen. Nur so kann das System auf dem die gesetzlichen Renten basieren im Zuge des demographischen Wandels bestehen. Hier heißt es durch eine private Altersvorsorge vorzubeugen.

Durch das „Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demographische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)“ werden die Altersgrenzen für verschiedene Arten der Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem Jahre 2012 in Stufen bis zum Jahr 2029 angehoben. In diesem Zuge werden auch die Rentenabschläge auf die neuen Altersgrenzen ausgerichtet. Viele Versicherte werden dies durch teilweise erhebliche Rentenkürzungen zu spüren bekommen.

Die private Altersvorsorge gewinnt weiter an Bedeutung

Damit steigt weiter die Dringlichkeit einer privaten und/oder betrieblichen Altersvorsorge, denn ohne zusätzliche Vorsorge geht es nicht. Mittlerweile wird die gesetzliche Rentenversicherung einer Lohnersatzfunktion nicht mehr gerecht. Durch die Anhebung der Altersgrenzen erhalten die Versicherten letztendlich höhere Rentenabschläge und somit eine niedrigere gesetzliche Altersvorsorge im Alter. Die staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte, wie etwa die Riester-Rente und auch das Alterseinkünftegesetz zeigen, dass auch der Staat erkannt hat, dass private Altersvorsorge und betriebliche Renten unterstützt werden müssen.

Um die eigene private Altersvorsorge auf stabile Füße zu stellen, ist eine kompetente, unabhängige und individuelle Beratung durch nichts zu ersetzen. Ein Versicherungsmakler kann hier die vorhandene Altersversorgung überprüfen und individuelle Lösungen erarbeiten. Zentrale Fragen sind hierbei: Was ist bereits vorhanden und was muss noch ergänzt werden. Auf dieser Basis kann dann das für die privaten Bedürfnisse am besten geeignete Konzept erarbeitet werden.

Persönliche Beratung für die »private Altersvorsorge


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