Leistungen stationäre Zusatzversicherung
Wenn schon ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist, wünschen sich viele wenigstens mit entscheiden zu können, in welchem Krankenhaus man untergebracht und von welchem Arzt man behandelt wird. Doch für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgt die Einweisung grundsätzlich in das nächstgelegene, medizinisch geeignete Krankenhaus. Die Unterbringung erfolgt oft in einem Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt ist selten. Gesetzlich Versicherte müssen sich mit Regelleistungen begnügen, es sei den es wurde eine stationäre Zusatzversicherung abgeschlossen.
Die gesetzliche Krankenkasse erstattet dem Krankenhaus pro Tag einer stationären Behandlung den allgemeinen Pflegesatz oder eine Fallpauschale mit der alle Leistungen abgegolten werden. Hierzu gehören die Unterbringung und Pflege als auch sämtliche medizinische Leistungen, Medikamente und Verbandmittel. Erst eine private stationäre Zusatzversicherung gibt die Möglichkeit, bessere Leistungen wie die freie Wahl des Krankenhauses, privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt oder Unterbringung und Verpflegung in einem Ein- oder Zweibettzimmer in Anspruch zu nehmen.
Weitere Leistungen durch die stationäre Zusatzversicherung
Neben den chefärztliche Leistungen werden auch Wahlleistungen durch Belegärzte übernommen. Diese Ärzte sind in einigen Krankenhäusern oder in einzelnen Abteilungen von Krankenhäusern tätig aber dort nicht fest angestellt, z.B. ein Facharzt in dem Bereich Augenheilkunde, HNO oder Gynäkologie. Ihre Leistungen sind daher gesondert abzurechnen.
Neben den stationären Operationen, gibt es auch ambulante Operationen die durch die Zusatzversicherung getragen werden. Ambulante Operationen sind Operationen, die im Sozialgesetzbuch vereinbarten Katalog ambulant durchführbarer Operationen enthalten sind und in deren Rahmen nicht mehr als eine Übernachtung erfolgt.
Ist eine vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus notwendig und wird diese nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen, werden die Aufwendungen durch die stationäre Zusatzversicherung ersetzt. Vorstationäre Behandlung dient der Klärung der Erforderlichkeit oder zur Vorbereitung einer Krankenhausbehandlung. Nachstationäre Behandlung dient zur Überprüfung, Sicherung oder Festigung des Behandlungserfolges.
Des weiteren bietet die stationäre Zusatzversicherung die Möglichkeit auch auf zustehende Wahlleistungen zu verzichten. In diesem Fall wird ein Krankenhausersatztagegeld für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung von der Versicherung ausgezahlt. Zum Beispiel kann auf die zustehende Wahlleistung zur besseren Unterbringung in einem Zweibettzimmer oder die zustehende Wahlleistung zur Behandlung durch den Chefarzt verzichtet werden.
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