Onlinerechner Krankenhauszusatzversicherung
Im stationären Bereich, also der ärztlichen Versorgung im Krankenhaus, bietet die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland eine gute Grundversorgung. Doch ein Mitspracherecht bei der Unterbringung und Behandlung hat der gesetzlich abgesicherte Patient nicht. Die Überweisung erfolgt in die nächstgelegene Klinik auch wenn ein Spezialist vielleicht nur 50 Kilometer weg zu finden ist. Der Chefarzt ist nicht zu sehen, die Betreuung übernehmen junge Stationsärzte und die Unterbringung im Vierbettzimmer ist auch nicht jedermanns Geschmack. Wünscht der Patient jedoch bestimmte Leistungen, etwa die Chefarztbehandlung, so entstehen Mehrkosten die privat abgerechnet werden. Hier hilft eine Krankenhauszusatzversicherung.
Insbesondere drei wichtige und von vielen Versicherten gewünschte Bereiche deckt die Krankenhauszusatzversicherung ab. Dies sind die Wahl des Krankenhauses, der Art der Unterbringung und die Chefarztbehandlung. Stationäre Zusatzversicherungen basieren auf einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Diese übernimmt zunächst die allgemeinen Krankenhausleistungen, für die gewünschten Mehrleistung wird eine Rechnung gestellt, die privat beglichen wird oder durch die Krankenhauszusatzversicherung abgedeckt ist.
Wahlkrankenhaus
Anstatt das vom Arzt in der Einweisung genannte, nächstgelegene, günstigste Krankenhaus kann aus persönlichen Gründen ein anderes gewählt werden. Wenn dieses Krankenhaus einen höheren allgemeinen Pflegesatz aufweist als das in der Einweisung genannte, müssen die entstehenden Mehrkosten übernommen werden
Wahlunterbringung
Anstatt eine Unterbringung im Mehrbettzimmer, wie durch die allgemeinen Pflegeklasse festgelegt, kann eine verbesserte Unterbringung in einem Zweibettzimmer oder in einem Einbettzimmer erfolgen. Die gesonderte Berechnung muss mit dem Krankenhaus vor der Erbringung schriftlich vereinbart werden und kann dann über die Krankenhauszusatzversicherung abgerechnet werden.
Wahlarzt
Anstatt der Behandlung durch den Stationsarzt kann sie auch durch einen Belegarzt oder den Chefarzt erfolgen. Wobei es sich auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten Ärzte des Krankenhauses bezieht. Ebenso betrifft es auch für die von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten außerhalb des Krankenhauses.
Die Leistungsunterschiede der verschiedenen am Markt angebotenen Krankenhauszusatzversicherung sind enorm. Auch die monatlichen Beiträge variieren sehr stark. Die Stiftung Warentest hat im Frühjahr 2008 jeweils 71 Tarife für Männer und Frauen geprüft. Dabei haben 7 Zusatzversicherungen mit “sehr gut” abgeschnitten.
Vergleichen Sie die Testsieger der Stiftung Warentest im »Onlinerechner Krankenhauszusatzversicherung
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