Gesetzgeber erschwert Wechsel

Ab 2009 können unzufriedene Bestandskunden die eine private Krankenversicherung besitzen in den Basistarif eines anderen Anbieters wechseln. Die vorhandenen Altersrückstellungen werden übernommen und bleiben in Höhe des Basistarifs erhalten. Diese Regelungen hat die Gesundheitsreform 2007 hervorgebracht. Doch was eigentlich Flexibilität bringen sollte, erschwert nun gerade den Wechsel, denn es sollen neue Fristen eingeführt werden.

Jeder Kunde der nun die private Krankenversicherung wechseln möchten, hat als Bedingung, dass er sich mindestens für zwei Jahre auf den neuen Basistarif festlegen muss. Ein Wechsel in den „Volltarif“ ist erst nach Ablauf dieser zwei Jahren möglich. Damit ist ein direkter Wechsel beschränkt und das Wechselrecht faktisch ausgehebelt.

Diese Zwei-Jahresfrist ist deshalb nötig geworden, weil die Wechselregelung von verschiedenen Unternehmen unterschiedlich ausgelegt worden war. Einige Versicherungen haben schnell begonnen, den so gewonnenen Neukunden nach kurzer Zeit hochwertige Tarife für die private Krankenversicherung anzubieten. Der günstige Basistarif war als Möglichkeit verstanden worden Neukunden zu werben. Andere Gesellschaften legten diese Regelung so aus, dass ein Wechsel in den Basistarif eine Festlegung darauf bedeuten würde. Dieses Dilemma soll durch die Regelung einer Zwei-Jahresfrist aus der Welt geschafft werden. Ob so der gewünschte Wettbewerb vorangetrieben wird, sei dahingestellt.

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