Konkurrenzkampf mit Basistarif
Zu den umstrittensten Neuerungen der Gesundheitsreform 2007 gehört die Einführung des günstigen Basistarifs für die private Krankenversicherung. Dieser Basistarif ist für Kunden der privaten Krankenversicherung vorgesehen, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, oder Versicherte in einer finanziellen Notlage. Verschiedene Verbände haben sich nun entschlossen, für die private Krankenversicherung eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Umstritten ist der Basistarif deshalb, weil er die private Krankenversicherung verpflichtet, alle Interessenten aufzunehmen. Da dies einen zu starken Eingriff in den Versicherungsmarkt und das Wettbewerbsprinzip im Bereich private Krankenversicherung darstellt, wird hier von einigen Verbänden eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Interessanterweise bieten einige Unternehmen aber Tarife an, die besonders günstig sein sollen, während der Gesetzgeber lediglich einen vergleichbaren Tarif zur gesetzlichen Krankenversicherung verlangt, der von einer privaten Krankenversicherung zur anderen mitgenommen werden kann.
Das dahinter stehende Interesse ist, dass einige Unternehmen der Versicherungswirtschaft diesen Basistarif nutzen werden, um eine junge, gesunde und zahlungskräftige Klientel anzuwerben Denn beim Wechsel in einen höherwertigen Tarif würden die privaten Krankenversicherungen ohnehin eine Gesundheits- und Bonitätsprüfung verlangen. Ein Wechsel zwischen zwei Anbietern in der privaten Krankenversicherung will jedoch gut überlegt sein. Auf jeden Fall sollte eine gründliche Beratung erfolgen, bevor der Versicherungsanbieter gewechselt wird.
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