Mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz hat sich die Situation der Versicherten verbessert. Relevante Informationen, die die Versicherungsgesellschaft nicht abgefragt hat, können nun nicht mehr zu Ihrem Nachteil werden. Dies betrifft vor allem Vorerkrankungen bei Anträgen für eine neue private Krankenversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Vorteil dieser Regelung ist, dass für Versicherte jetzt eine Rechtssicherheit geschaffen ist. Der Nachteil ist, dass der Versicherungsantrag dadurch schwieriger wird. Die Anträge werden mehr und gründlichere Fragen enthalten.
