Basistarif für PKV umstritten

Insgesamt 25 Unternehmen für die private Krankenversicherung (PKV) haben eine Verfassungsbeschwerde gegen den mit der letzten Gesundheitsreform 2007 eingeführten Basistarif eingelegt. Dieser wurde der PKV auferlegt, um Personen ohne Versicherungsschutz, die in die private Krankenversicherung zugeordnet werden, sowie Versicherten in finanzieller Notlage einen Versicherungsschutz zu ermöglichen. Die Unternehmen befürchten jedoch eine zu große Belastung.

Die Leistungen und Beiträge dieses Basistarifs sind denen der gesetzlichen Krankenversicherung angeglichen. Dieser günstige Basistarif steht allen in der PKV offen. Bis dahin gab es keine Versicherungspflicht im Bereich private Krankenversicherung.

Die Klage wurde damit begründet, dass die Einführung des Basistarifs die Versicherungsunternehmen in unzumutbarer Weise belasten würden. Bis vor kurzem konnte die private Versicherungswirtschaft entscheiden, welche Personen sie versichern. Durch die Versicherungspflicht kommen viele Personen in die private Krankenversicherung, die zu versichern aus Sicht eines Versicherungsunternehmens unökonomisch wäre.

Das Bundesgesundheitsministerium gab sich bezüglich dieser Verfassungsbeschwerde gelassen: Es würden nicht alle Unternehmen, die eine private Krankenversicherung anbieten defizitär arbeiten und die Stärkung des Wettbewerbes im Bereich der PKV sei verfassungskonform. Bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird.


Weitere Artikel:
» Krankenkassen müssen Kosten übernehmen
» Zwei Möglichkeiten für die private Pflegeversicherung
» PKV Tarifwechsel verspricht Kostenentlastung
» Mancher Krankenkasse droht die Insolvenz
» Mediziner sollen mehr leisten