Teure Heilbehandlungen bei private Krankenversicherung

Können wirklich alle anfallenden Arztkosten bei der privaten Krankenversicherung geltend gemacht werden? In Einzelfällen können die Behandlungskosten schließlich um ein vielfaches teurer ausfallen als die Standartversorgung, wenn z.B. die Behandlung in einer privaten Spezialklinik nötig wird. Bislang war es unsicher, ob wirklich alle Kosten durch die private Krankenversicherung gedeckt waren und übernommen werden mußten. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) bestätigte jedoch nun wiederum die Interessen der Versicherten.

Nachdem bereits 2003 ein kundenfreundliches Urteil ausgesprochen wurde, hat jetzt der BGH am 12. Dezember 2007 dieses bestätigt. (Az: IV ZR 130/06) Der Hintergrund dieses Urteils war eine Behandlung für die rund 25.000 Euro zu Buche schlugen, während die Standartbehandlung nur 5000 Euro gekostet hätte. Ein Patient hatte sich nach einer Reihe von Bandscheibenvorfällen in einer privaten Spezialklinik vorgestellt. Die beklagte private Krankenversicherung hatte keine wirtschaftliche Notwendigkeit zu dieser Behandlung gesehen und weigerte sich die anfallenden Kosten zu zahlen. Die Richter entschieden aber, dass im Fall einer medizinischen Notwendigkeit die Versicherung die Kosten übernehmen müsste.

Versicherte die eine private Krankenversicherung besitzen, werden also auch weiterhin alle nötigen Behandlungen – also auch teure Spezialbehandlungen – bei ihrer Gesellschaft geltend machen können. Trotz dieser Rechtssicherheit kann sich ein Versicherungsvergleich hinsichtlich der Vertragsbedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung lohnen.

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