Archiv für 6. März 2008

Risikozuschläge bei PKV müssen nicht dauerhaft gezahlt werden

6. März 2008

Werden bei der Versicherungsgesellschaft Vorerkrankungen aktenkundig, erhebt diese einen so genannten Risikozuschlag. Im Falle von z.B. erhöhtem Blutdruck wird dieser Zuschlag dann erhoben, weil sie damit rechnet, für Folgen dieser Erkrankung weiter aufkommen zu müssen. Viele Versicherte wissen nicht, dass Sie diese Risikozuschläge durch die private Krankenversicherung (PKV) nach einiger Zeit prüfen lassen können. Dies kann die Versicherungskosten deutlich günstiger werden lassen.