Riester-Rente 2008

Die staatliche Unterstützung zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge mit der Riester-Rente wird im Jahr 2008 gestärkt. Jeder der selber die persönliche Vorsorge in Angriff nimmt, erhält höhere Geldprämien und stärkere steuerliche Entlastungen. Bei der Riester-Rente steigt die Grundzulage für Riester-Verträge von 114 auf 154 Euro pro Jahr und die Kinderzulage von 138 auf 185 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind.

Für alle in diesem Jahr und später geborene Kinder soll dieser Zuschuss sogar auf 300 Euro angehoben werden. Zusätzlich gibt es eine staatliche Unterstützung in Form eines Sonderausgabenabzugs für geleistete Beiträge in die Riester-Rente. Damit man in den Genuss der maximalen Förderung durch den Staat kommt, müssen mindestens 4 statt bisher nur 3 Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in eine Riester-Rente eingezahlt werden.

Somit steigt im Jahr 2008 der abzugsfähige Höchstsatz auf bis zu 2100 Euro. Sollte der Steuervorteil die staatlichen Zulagen übersteigen, schreibt das Finanzamt die Differenz gut. Weitere Informationen zur >>>Riester-Rente


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