Sparkurs bei gesetzlicher Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung will ab dem nächsten Jahr bei den Ausgaben für Arzneimittel sparen. Nach Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen sollen so etwa 230 Millionen Euro bei Medikamenten eingespart werden. Möglich werden soll dies durch neue Festbeiträge und die Erweiterung der Befreiung von der Zuzahlungspflicht.

Die Einsparungen ergeben sich aus neuen Festbeträgen für bestimmte Medikamentengruppen. Bis zu welcher Höhe die gesetzliche Krankenversicherung ein Medikament erstattet wird durch diese Festbeträge bestimmt. Die neu festgelegten Preise sollen unter anderem für Medikamente zur Behandlung von Schmerzen, Asthma, Bluthochdruck oder Entzündungen gelten. Bei den Medikamentengruppen gibt es Unterscheidungen in drei Stufen – Präparate mit gleichem Wirkstoff, vergleichbaren Wirkstoffen oder Wirkstoffkombinationen.

Die gesetzlichen Krankenkassen versuchen durch die Festbeträge, die Pharmakonzerne zu niedrigeren Preisen zu drängen. Denn ist ein Medikament teurer als der Festbeitrag, müssen Patienten die Differenz zum Preis aus der eigenen Tasche zahlen. Gleichzeitig wurden weitere elf Medikamentengruppen von der Zuzahlungspflicht befreit, teilte der Verband mit. Somit gibt es jetzt für 234 Medikamentengruppen mit etwa 24.000 Arzneimitteln eine Zuzahlungsbefreiungsgrenze. Ist der Preis bei diesen Medikamenten nicht über der festgesetzte Preisgrenze, so muss der Kunde nicht selbst einen Teil des Kaufpreises tragen.

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