Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV), sämtliche Kosten die bei einer Schwangerschaft und Entbindung entstehen, gleichmäßig auf die männlichen und weiblichen Versicherten zu verteilen. Dies gilt zwingend für alle Versicherungsverträge ab dem 22. Dezember 2007. Doch auch alle bestehenden Verträge von allen PKV-Unternehmen werden ebenfalls bis zum 1. Januar 2008 umgestellt.
