Wechsel in PKV wird schwieriger
Ab dem kommenden Jahr wird die Möglichkeit aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln weiter erschwert. Die Bundesregierung hat die neuen Grenzwerte für die Sozialversicherung und Krankenversicherung für das Jahr 2008 in Berlin festgelegt. Es wird eine deutliche Erhöhung für die Versicherungspflichtgrenze sowie Jahresarbeitsentgeltgrenze geben.
Jeder Interessent der zukünftig in die private Krankenversicherung wechseln will, muss ab dem nächstem Jahr mindestens ein Bruttojahresgehalt von 48.150 Euro, beziehungsweise 4012,50 Euro im Monat verdienen. Bisher waren dies 47.700 Euro im Jahr oder 3975 Euro im Monat. Somit beträgt die Erhöhung für den Wechsel in die PKV insgesamt über 450 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt in den alten Bundesländern von 5.250 Euro monatlich auf 5.300 Euro monatlich; in den neuen Bundesländern verringert sie sich dagegen von 4.550 auf 4.500 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung ist der Betrag des Bruttojahreseinkommens, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich vom Arbeitsministerium in Abhängigkeit von der allgemeinen Lohnentwicklung festgesetzt.
Lesen Sie mehr, wenn Sie sich informieren möchten über die private Krankenversicherung im Allgemeinen, bzw. über die Bestimmungen die dem Wechsel in die PKV zugrunde liegen.
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