Zulagen der Riester-Rente verfallen

Ein großer Teil der Sparer einer Riester-Rente hat bislang keine staatliche Zulage beantragt. Somit wird bares Geld, oft mehr als hundert Euro im Jahr, verschenkt. Nur für 2004 hat die staatliche Zulagenstelle für die Riester-Rente etwa 200 Millionen Euro nicht auszahlen können. Ansprüche der etwa 1,4 Millionen Sparer sind nun nach Ablauf der Frist von zwei Jahren verstrichen.

Beiträge und Zulagen der Riester-Rente verringern die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Insbesondere kinderreiche Familien können hier sparen, denn neben den Zulage eines Erwachsenen, kommen für jedes Kind von 2008 an 185 Euro hinzu. Mittlerweile gibt es 9 Millionen Verträge, doch es spart nur, wer die Zulagen auch einfordert. Von selbst zahlt der Staat nicht.

Der Aufwand für das vierseitige Zulage-Formular der Riester-Rente ist gering. Früher musste die Zulage noch jedes Jahr von neuem beantragt werden. Inzwischen reicht aber ein Zulagenantrag, der auch für die folgenden Jahre gilt und nur aktualisiert werden muss, wenn sich die Lebensumstände grundlegend ändern. Zudem hat jeder Sparer zwei Jahre Zeit, das vierseitige Formular vom Versicherer der Riester-Rente auszufüllen und an die Zulagenstelle weiter zu leiten.

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