Waldbrandschäden – Welche Versicherung?

Bei den zur Zeit in Süd- und Südwest-Europa wütenden Waldbränden ist teilweise auch das Hab und Gut von Touristen verbrannt. Jetzt stellen sich viele die Frage, ob jemand den Schaden ersetzt. Doch im Normalfall, berichtet der Bund der Versicherten, kommt eine der betroffenen Versicherungen für die entstandenen Feuerschäden auf.

Das eigene Auto ist bereits durch eine Teilkaskoversicherung auch gegen Feuerschäden, z.B. aufgrund eines Waldbrandes geschützt. Eine Vollkaskoversicherung ist hierfür nicht notwendig. Wichtig ist hingegen, das das Reiseland in dem Geltungsbereich der Versicherung liegt. Es gibt durchaus Länder die explizit in der Police ausgenommen seien können.
Bei einem Feuerschaden am Mietwagen übernimmt das vermietende Unternehmen die Kosten. Sollte jedoch im Mietvertrag ein Selbstbehalt vorgesehen sein, muss diese Summe getragen werden.

Für Gegenstände und Gepäck die im Auto lagen und bei einem Brand zerstört wurden, kommt die Hausratversicherung auf. Gleiches gilt für Gegenstände, die im Hotelzimmer oder in der Ferienwohnung verbrannt sind. Auch Camper haben für das Zelt und die Gegenstände darin, die Absicherung durch die Hausratversicherung. Denn bei Feuer gilt allgemein ein weltweiter Schutz.

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