Archiv für 23. Juli 2007

Gartenmöbel in der Hausratversicherung

23. Juli 2007

Eine Hausratversicherung bezieht sich nur auf Gegenstände, die sich an dem im Vertrag festgelegten Versicherungsort befinden. Dieser Versicherungsort ist in den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung üblicherweise die Wohnung einschließlich der Räume in Nebengebäuden. Eine Terrasse am Haus, die direkt in den Garten übergeht, gehört nicht zur Wohnung und Gegenstände wie Gartenmöbel sind daher nicht versichert.