Gesundheitsreform- Basistarif-Standardtarif
Ein umstrittener Punkt der aktuellen Gesundheitsreform war die Einführung von einem Basistarif für die private Krankenversicherung. Dieser soll jedem offen stehen und nicht teurer sein, als der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Ebenso soll der Basistarif auch für Versicherte möglich sein, die bereits eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben.
Die Öffnung des Standardtarifs ab 1. Juli 2007 rückt immer näher, doch nach wie vor liegen zu wichtigen Fragen vom Verband Private Krankenversicherung noch keine abschließenden Informationen vor. Sie betreffen unter anderem die geänderten AVB, Regelungen des Poolausgleichs und die erforderliche unternehmensseitige Risikobewertung. Es ist davon auszugehen, dass frühestens Ende Juni alle Regelungen endgültig vorliegen und somit erst kurz vor dem Öffnungstermin.
Bis zur Einführung des Basistarifs wird mit der Modifikation des bestehenden Standardtarifs eine Übergangslösung für Nichtversicherte geschaffen. Nichtversicherte Personen, die der PKV zuzuordnen sind, können ab 1.7.2007 bei einer Versicherungsgesellschaft ihrer Wahl Versicherungsschutz im neuen Standardtarif verlangen. Ob der Interessent der PKV zuzuordnen ist, hängt u.a. von seiner Vorversicherung ab.
Zuletzt privat Versicherte sind dem PKV-System zuzuordnen und können entsprechend wieder in die private Krankenversicherung zurückkehren. Zuletzt gesetzlich Versicherte (auch Selbstständige) sind dem GKV-System zuzuordnen und müssen sich dort versichern. Bei Personen, die noch nie eine Krankenversicherung hatten, ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ausschlaggebend. Arbeiter oder Angestellte finden dann in der GKV Versicherungsschutz und Selbstständige, sowie Freiberufler können in die private Krankenversicherung.
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