Versicherung für Zwei

Beim zusammenlegen von zwei Single-Haushalte kommt vieles zusammen und vieles ist doppelt. Den zweiten Kühlschrank kann man verschenken doch was geschieht mit doppelt vorhandenen Versicherungen. Gibt es Unterschiede zwischen „eheähnlich“ und verheiratet zusammen lebenden?

Bei der Hausratversicherung können zwar zwei Versicherungen bestehen, es bietet sich jedoch für den gemeinsamen Haushalt die Zusammenlegung der Versicherungen an. Hierbei gilt, das die ältere Hausratversicherung bestehen bleibt, der zweite Versicherer löst die Police zum Termin des Wohnungsbezugs auf.

Für die private Haftpflichtversicherung gilt Entsprechendes. Der Ehepartner ist automatisch eingeschlossen, und hier heißt es ebenfalls: Der jüngere Vertrag wird aufgehoben. Und auch ein Nichtverheirateter kann, wenn er in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, in die private Haftpflichtversicherung des Partners aufgenommen werden.

Auch bei der Rechtsschutzversicherung ist der Ehepartner ohne Zusatzbeitrag eingeschlossen, die jüngere Police wird aufgehoben. Gleiches gilt für Lebenspartner, die nicht verheiratet sind. Allerdings: Kommt es zwischen den (Ehe-)Partnern zum Streit, so gilt die eigene Rechtsschutzversicherung dafür nicht.

Die private Unfallversicherung kann in eine Familien-Unfallpolice umgewandelt werden. Wer schon eine private Unfallversicherung hat, kann den Namen der bezugsberechtigten Person für die Leistungen im Todesfall ändern. Dies gilt auch für nicht verheiratete Paare.

Für eine bestehende Lebensversicherung gilt das Gleiche. Sie läuft unverändert und unabhängig weiter und hier kann auch der Ehe-/Lebenspartner als bezugsberechtigte Person eingetragen werden.


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