Private Krankenversicherung und Gesundheitsreform

Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa versteht die Mehrheit der Bundesbürger nicht, worum es bei der Gesundheitsreform geht. Was ändert sich für Versicherte, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben? Was müssen Interessenten im Bereich private Krankenversicherung nach der Gesundheitsreform beachten?

Für Kunden die bereits eine private Krankenversicherung besitzen, wird sich auch in Zukunft nicht viel ändern. Sie können weiterhin verbesserte Leistungen im Gesundheitswesen bei günstigen Beiträgen in Anspruch nehmen. Wichtig sind die Neuerungen der Gesundheitsreform vor allem für Personen, die den Wechsel in eine private Krankenversicherung in Erwägung ziehen oder die im Moment keinen Versicherungsschutz haben.

Durch die aktuelle Gesundheitsreform wird der Zugang in die private Krankenversicherung weiter erschwert. Wenn Sie über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 47.700 Euro verdienen, müssen Sie mindestens für drei Jahre über dieser JAEG liegen. Beamte, Selbständige und Freiberufler können wie bisher eine private Krankenversicherung abschließen.

Wichtige Neuerungen durch die Gesundheitsreform sind die Versicherungspflicht und der Basistarif. Wer in einer privaten Krankenversicherung versichert war und seinen Versicherungsschutz verloren hat, kann ab dem 01. 04. 2007 wieder in der privaten Krankenversicherung versichert werden. Um die Beiträge für alle Versicherten erschwinglich zu halten, wird für die privaten Krankenversicherung ein günstiger Basistarif eingeführt. Dieser Basistarif ist von den Leistungen und Beiträgen den Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung angeglichen.

Hier geht es zum kostenlosen Vergleich private Krankenversicherung


Weitere Artikel:
» Unwahre Angaben bei Private Krankenversicherung
» Mehr Transparenz in gesetzlichen Krankenkassen
» Hausärztemangel im ländlichen Bereich
» Kostensteigerung in der Krankenversicherung
» Beitragserhöhung in der PKV