Selbstständigen Altersvorsorge geschützt

Die private Altersvorsorge von Selbstständigen wird in Zukunft besser gegen einen drohenden Zugriff von Gläubigern geschützt. Das entsprechende Gesetz wurde von Bundestag und Bundesrat genehmigt, so dass Vermögen, das Selbstständige für ihre Altersvorsorge angespart haben, sicher ist.

Durch das neue Gesetz soll das Existenzminimum im Rentenalter gesichert und der Staat von Sozialkosten entlastet werden. Schließlich zahlen Selbstständige keine Pflichtbeiträge an die gesetzlichen Rentenversicherung und nutzen daher vor allem die private Rentenversicherung und die Kapitallebensversicherung um für die private Altersvorsorge Kapital aufzubauen.

Der Höchstbetrag, der auch bei einer Pfändung oder Zwangsvollstreckung gegen Selbstständige nun unangetastet bleibt, ist vom erreichten Alter abhängig. So bekommt z.B. ein 35-jähriger bereits einen Pfändungsfreibetrag von 42.000 Euro.

Die neue Regelung gilt für alle Verträge zur Altersvorsorge, die lebenslange, regelmäßige Leistungen vorsehen und nicht vor dem 60. Geburtstag in Anspruch genommen werden können. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung fällt unter den neuen Pfändungsschutz.


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