Mobile Navi nicht versichert
In der Kfz-Teilkaskoversicherung sind Autoradios, Navigationsgeräte und andere hochwertige Sonderausstattungen oft nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen (z.B. 2.000 Euro) mitversichert. Dies gilt allerdings nur, wenn sie fest im Fahrzeug eingebaut sind. Die Versicherung zahlt oft nicht, wenn ein mobiles Navigationsgerät nachgerüstet wurde.
Diese Geräte sind oft nur in einfachen Steckhalterungen an der Windschutzscheibe oder am Armaturenbrett befestigt. Für die Kaskoversicherung handelt derjenige grob fahrlässig, der sein mobiles Navigationsgerät oder auch einen MP3-Player über Nacht in einer von außen gut sichtbaren Halterung stecken lässt. Vermeintliche Diebe können dies leicht erkennen und nach dem Einbruch ins Fahrzeug diese Geräte ohne weitere Gewaltanwendung einfach mitnehmen.
Die Folgen sind äußerst unangenehm, denn die Versicherung muss den Verlust nicht zahlen. Das gilt auch, wenn dass Navigationsgerät über Nacht unter dem Sitz oder ins Handschuhfach gelegt wird. Welches Zubehör genau in der Kaskoversicherung mitversichert ist, steht in der Police. Bei neuem teuren Zubehör sollte die Versicherung und gegebenenfalls die Versicherungssumme angepasst werden.
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