In der Kfz-Teilkaskoversicherung sind Autoradios, Navigationsgeräte und andere hochwertige Sonderausstattungen oft nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen (z.B. 2.000 Euro) mitversichert. Dies gilt allerdings nur, wenn sie fest im Fahrzeug eingebaut sind. Die Versicherung zahlt oft nicht, wenn ein mobiles Navigationsgerät nachgerüstet wurde.
