Alle Krankenvollversicherungen, die ab dem 1. April 2007 abgeschlossen werden, müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, damit die Pflicht dauerhaft erfüllt wird. Die eigentliche Pflicht zur Versicherung beginnt jedoch erst am 1. Januar 2009.
Alle Krankenvollversicherungen, die ab dem 1. April 2007 abgeschlossen werden, müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, damit die Pflicht dauerhaft erfüllt wird. Die eigentliche Pflicht zur Versicherung beginnt jedoch erst am 1. Januar 2009.