Wer für die gegenwärtig ausgeübte Tätigkeit eine Berufsunfähigkeit erleidet, jedoch noch einen früher gelernten Beruf ausüben kann, erhält keine Leistungen von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Jedenfalls nicht, wenn diese nur unwesentlich schlechter bezahlt wird, hat ein Oberlandesgericht kürzlich bestätigt.
