Basistarif - private Krankenversicherung
Wer den Schritt in die private Krankenversicherung geht, nahm bisher eine durchaus lebenslange Vertragsbindung in Kauf und auch der Wechsel zu einer anderen Gesellschaft brachte viele Nachteile mit sich. Selbstständige und Freiberufler mit finanziellen Problemen mussten ausscheiden und standen dann nicht selten ganz ohne Versicherungsschutz da.
Ab dem 1.April 2007 und mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform wird nun die private Krankenversicherung dazu verpflichtet, den so genannten Basistarif anzubieten. In diesen Tarif sollen künftig alle gesetzlich freiwillig Versicherten wechseln können, sowie alle, die bereits schon einmal in der privaten Krankenversicherung waren.
Die Leistungen im Basistarif orientieren sich an der gesetzlichen Krankenkasse und werden bei allen Versicherern gleich sein. Außerdem wird es nicht die sonst übliche Risikoprüfung geben. Der Beitrag wird für die private Krankenversicherung maximal die gleiche Höhe betragen dürfen wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse.
Das Ziel soll ein verstärkter Wettbewerb innerhalb als auch zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung sein, so dass ein Wechsel innerhalb und zwischen beiden Systemen einfacher, beziehungsweise überhaupt erst möglich wird. Zusätzlich wird der Versicherungswechsel in Zukunft für privat Versicherte erleichtert, indem die Mitgabe der Altersrückstellungen teilweise erlaubt wird. Allerdings könnte dies mit einer möglicherweise doch recht massiven Erhöhungen der Prämien verbunden sein.
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