Qualifikation - Versicherungsmakler
Mittwoch, 8. November 2006Ab 1. Juli 2007 dürfen nur noch die in einem Register geführten Versicherungsmakler tätig sein. Als Voraussetzungen gelten, dass sie neben der IHK-Sachkundeprüfung eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, geordnete Vermögensverhältnisse und einen guten Leumund nachweisen können.
