Wohngebäudeversicherung

Hausbesitzer müssen Ihren Immobilienbesitz mit einer Wohngebäudeversicherung schützen. Doch gibt es einige Dinge, auf die bei Abschluss der Versicherung geachtet werden muss. Denn im Eigenheim stecken viele Ersparnisse und ein Brand kann somit in kurzer Zeit den gesamten Besitz vernichten.

Die Gebäudeversicherung ist deshalb für alle Hausbesitzer Pflicht. Die Versicherung deckt alle Schäden an der Immobilie, die durch Feuer (Brand, Blitz, Explosion), Sturm, Hagel oder Leitungswasser entstanden sind.

Grundlage für die Wohngebäudeversicherung ist die gleitende Neuwertversicherung, die sich am Versicherungswert 1914 orientiert und jedes Jahr angepasst wird. Um jedoch das Risiko einer Unterversicherung zu vermeiden, sollte die aktuell richtige Versicherungssumme besser mit einem Wertermittlungsbogen festgestellt werden.

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie besteht in der Regel bereits eine Gebäudeversicherung, die der neue Besitzer automatisch übernimmt. Nach erfolgter Eintragung ins Grundbuch kann er sie jedoch innerhalb eines Monats kündigen. Oft sind solche Wohngebäudeversicherung veraltet und der Versicherungsschutz
reicht vielleicht nicht mehr aus.

Wichtig ist auch ein Tarif, der grobe Fahrlässigkeit mit einschließt. Ansonsten wird die Versicherung nicht zahlen, wenn zum Beispiel das Haus unter Wasser steht, weil vor dem Urlaub der Haupthahn nicht abgedreht wurde oder unbeaufsichtigte Kerzen am Weihnachtsbaum einen Brand verursachen.

Eine Elementarschadenversicherung braucht jeder, der sich mit der Gebäudeversicherung zusätzlich gegen Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen absichern will. Eventuell ist auch eine Öltank- bzw. Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung zur Erweiterung der Wohngebäudeversicherung nötig.

Weitere Informationen zur >>>Wohngebäudeversicherung


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